Zur Finanzierung des Baus oder des Erwerbs von Wohneigentum bieten sich Bauspardarlehen an. Sie stellen sich oft als vorteilhafter als andere Baufinanzierungen dar und können als Ergänzung oder Alternative dazu in Anspruch genommen werden.

Während der siebenjährigen Vertragslaufzeit zahlt der Kunde regelmäßige Beiträge in seinen Bausparvertrag ein. Durch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers kann ausserdem Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% pro Jahr geltend gemacht werden. Darüber hinaus erhält der Bausparer staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie von 8,8%. Mit Erreichen der Bausparsumme und der nötigen Bewertungszahl erhält der Bausparer das angesammelte und verzinste Guthaben. Zu diesem Zeitpunkt hat er auch Anspruch auf das Bauspardarlehen. Die Höhe wurde bei Vertragsabschluss bereits festgelegt.

Das Bauspardarlehen kann nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden und eignet sich daher nicht zur Finanzierung anderer Vorhaben. Schon bei Abschluss des Bausparvertrages wurde dem Bausparer ein attraktiver Zins für das Darlehen zugesichert. Dieser gilt für die gesamte Dauer der Rückzahlung. Sollten sich also Schwankungen des allgemeinen Zinsniveaus ergeben ist der Kreditnehmer nicht betroffen.

Die Rückzahlung des Bauspardarlehens erfolgt wie bei Privatkrediten üblich in monatlichen Zins- und Tilgungsraten. Anders als bei den meisten Hypothekendarlehen können beim Bauspardarlehen jederzeit nach Belieben Sondertilgungen geleistet werden, um die Laufzeit und damit die Zinsbelastung zu verringern.

Comments are closed.