Das BHW BauDarlehen wird zum Zwecke des Eigenheimerwerbs bzw. des Eigenheimbaus vergeben und kann von privaten Kreditnehmern bezogen werden. Je nach Vorhaben werden Darlehensbeträge in unterschiedlicher Höhe vergeben. Wichtig ist hierbei auch die Bonität des Darlehensnehmers. Da nur eine Finanzierung getragen wird, die in ihrer Höhe 60% bis maximal 80% des Beleihungswertes des Objektes entspricht, muss der Kunde zwangsläufig eigenes Vermögen einbringen.
Der Beleihungswert entspricht in seiner Höhe der grundpfandrechtlichen Sicherheit und dem Verkaufserlös, der aus einer Verwertung der Immobilie im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditschuldners erzielt werden würde. Für die Ermittlung des Beleihungswertes berechnet die BHW eine Pauschale von 0,3% des Darlehensbetrages bzw. mindestens 37,50€. Für die Bereitstellung des Darlehens fallen Zinsen in Höhe von 3% p.a. an, die entweder ab dem 3. oder dem 6. Monat veranschlagt werden. Für die Zinsen, die für die Inanspruchnahme des BauDarlehens zu zahlen sind, wird ein Festzinssatz zu Grunde gelegt, der für eine Dauer zwischen 5 und 15 Jahren gilt.
Die Tilgung des BHW BauDarlehens kann annuitätisch oder endfällig erfolgen. Bei der annuitätischen Variante werden monatliche Zinsleistungen und Rückzahlungen erbracht, wobei pro Jahr mindestens 1% der Kreditschuld getilgt werden muss. Die endfällige Tilgung bedeutet für den Kreditnehmer eine monatliche Zinszahlung und die Besparung einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrages, womit das BauDarlehen am Laufzeitende zurückgezahlt wird.