Im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredites wird Privatkunden häufig der Abschluss einer Restschuldversicherung empfohlen. Diese dient dem finanziellen Schutz des Kreditnehmers für den Fall, dass er zahlungsunfähig wird und seinen vertraglichen Verpflichtungen der Bank gegenüber nicht mehr nachkommen kann.

Darüber hinaus bietet die Restschuldversicherung den Hinterbliebenen im Todesfalle des Kreditnehmers Schutz vor finanziellen Belastungen. Zwar erhöht die Restschuldversicherung die allgemeinen Kosten der Kreditaufnahme für den Kunden, allerdings wiegt der Nutzen dieser Versicherung die Kosten wieder auf. Für die kreditgebende Bank bedeutet der Abschluss der Restschuldversicherung eine zusätzliche Sicherheit, da sie auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers keinen Verlust erleidet.

Die Versicherungsgesellschaft leistet im Falle von Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und übernimmt die Tilgung der restlichen Kreditschulden. Auch bei Tod des Kreditnehmers sorgt die Restschuldversicherung für die Rückzahlung des Kredites, so dass die Hinterbliebenen hierfür nicht aufkommen müssen. Dieser Schutz wird dem Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit der Restschuldversicherung gewährt, die mit der Laufzeit des Kredites korrespondiert. Die Höhe der Versicherungsprämie, die der Kreditnehmer leisten muss, richtet sich nach dem Kreditbetrag und gegebenenfalls erkennbaren Risiken, die sich aus einer Gesundheitsprüfung ergeben.

Die jährliche Zahlungsweise ist gegenüber einer monatlichen oder quartalsweisen Zahlungsweise um einige Prozent günstiger. Bei rückständigen oder ausbleibenden Beiträgen reduziert sich der Versicherungsschutz oder er erlischt vollkommen.

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