Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ist eine Institution die Anfang des 20. Jahrhunderts ins Leben gerufen wurde. Sie dient seither dem Schutz und der Stabilisierung der deutschen Kreditwirtschaft. Durch die Schufa kann die kreditgebende Bank vor ausfallenden Krediten und der Verbraucher vor einer Überschuldung bewahrt werden. Hierzu übermitteln Banken Informationen an die Schufa, die sich z.B. auf die Art der Finanzdienstleistungsprodukte, die der Kunde nutzt, beziehen. Darüber hinaus werden auch Hinweise zum allgemeinen Kontoverhalten weitergeleitet. Unter Berücksichtigung des Datenschutzes erhalten die Vertragspartner der Schufa personenbezogene Informationen des Kreditnehmers.
Neben Kreditinstituten zählen auch Handelsunternehmen zu den Vertragspartnern der Schufa, wobei zwischen A und B Partnern unterschieden wird. Die A Partner können in sämtliche kundenspezifischen Daten Einsicht nehmen, wohingegen die B Partner lediglich negative Merkmale mitgeteilt bekommen. In jedem Falle muss bei einer Schufa Anfrage ein begründetes Interesse nachwiesen werden, wie es z.B. im Rahmen einer Kreditentscheidung der Fall ist.
Die Schufa speichert neutrale, positve und negative Merkmale. Zu den neutralen Daten zählt beispielsweise die Adresse oder die Tatsache, dass der Kunde ein Girokonto unterhält. Ein positves Merkmal ist die ordnungsgemäße Rückführung eines Kredites. Dementsprechend sind ausstehende Kreditschulden oder eine eidesstattliche Versicherung negative Merkmale. Je nach Art des Merkmals werden die Daten bis zu 3 Jahre gespeichert.