Bei der Vergabe des Kredites wird als Grundlage für die Geschäftsbeziehung ein Vertrag in schriftlicher Form geschlossen. Um als rechtlich bindend zu gelten müssen hierin bestimmte Angaben aufgenommen werden wie z.B. die Höhe des Kredites. Ausserdem wird genau definiert in welcher Form der Kreditnehmer die finanziellen Mittel zurück zahlen muss. In den meisten Fällen werden regelmäßige Ratenzahlungen vereinbart, mit denen neben dem Kreditbetrag auch die fälligen Zinsen abgegolten werden. Darüber hinaus kann die Bank das Recht zu Sondertilgungen einräumen. Hierbei handelt es sich um ausserplanmäßige Tilgungsleistungen, die zusätzlich zu den vereinbarten Leistungen erbracht werden können.

Für die Bank bedeutet eine Sondertilgung einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, was Kosten verursacht. Diese können an den Kunden weitergeleitet werden, indem Gebühren verlangt werden. Um den Aufwand möglichst gering zu halten begrenzen einige Anbieter die Höhe der Sondertilgungen auf etwa 5-10% p.a. der Kreditsumme.

Desweiteren verursacht diese Tilgung eine Verringerung der Kreditsumme und somit eine Verkürzung der Laufzeit. Für die Bank hat dies einen Zinsverlust zur Folge. Auch dieser Schaden kann dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt werden, so dass je nach Umfang des Zinsverlustes eine Entschädigung fällig wird. Unter Umständen begrenzt die Bank die Möglichkeit eine Sondertilgung zu leisten auf bestimmte Zeitpunkte im Jahr, so dass der Kunde nicht spontan leisten kann.

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