Die Frage nach dem Einkommen ist insofern wichtig, da hieraus die monatliche Kreditrate neben den sonstigen monatlichen Ausgaben bestritten werden muss.
Allerdings ist die Frage nach der Höhe des notwendigen Einkommens nicht pauschal zu beantworten.

In allen Fällen erstellen die Banken bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit eine Haushaltsrechnung, in der alle Einnahmen (Gehalt, Rente, Kindergeld) und Ausgaben (Miete, Lebenshaltung, Kreditraten, Versicherungsbeiträge) der Kreditnehmer erfasst werden. Hierbei ist zu beachten, dass diese Einkommen auch nachhaltig erzielt werden können. Befristete Leistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld kann nicht anerkannt werden. Auch das Kindergeld wird, sofern die Kinder bereits älter als 12-14 Jahre sind, nur noch in wenigen Fällen angerechnet. Die Lebenshaltungskosten werden bei vielen Banken nicht mir ihrer tatsächlichen Summe, sondern mit einer Pauschale von 650 Euro für die erste sowie je 200 Euro für jede weitere Person erfasst. Nur wenn der Kunde höhere Lebenshaltungskosten benötigt, müssen diese separat angegeben werden.

Generell müssen den Ausgaben also Einnahmen in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Je höher also die Ausgaben, desto höher müssen auch die Einnahmen ausfallen. Der Überschuss, der bei dieser Rechnung ermittelt wird, muss in jedem Fall die Höhe der künftigen Kreditrate betragen. Nur wenn dies gegeben ist, kann der Kredit auch genehmigt werden.

Comments are closed.