Der Dresdner Dispositionskredit wird zur privaten Nutzung auf dem Girokonto eingerichtet und dient der Erfüllung kurzfristiger Kreditwünsche. Für die zur Verfügungstellung werden keine Gebühren fällig. Desweiteren ist neben dem Kontoeröffnungsantrag auch kein zusätzlicher Vertrag nötig.

Zu den Kunden, die einen solchen Kredit in Anspruch nehmen können, zählen alle, die ein regelmäßiges Einkommen nachweisen können. Dies gilt unabhänig davon, ob es sich um Gehalts- oder Rentenzahlungen handelt, eine Ausbildungsvergütung oder ähnliches. Bei Studenten, die gar kein regelmäßiges oder nur ein geringes Einkommen nachweisen können, kann ebenfalls ein Dresner Dispositionskredit bewilligt werden.

Allerdings gelten hier gesonderte Konditionen. In allen anderen Fällen gilt das Einkommen als Maßstab für die Höhe des Dispositionskredites, so dass maximal ein Vierfaches des monatlichen Gehaltes und gleichzeitig maximal 25.000 € als Kredit auf dem Girokonto eingerichtet werden kann. Der Zinssatz orientiert sich am aktuellen Marktzinsniveau und kann daher in regelmäßigen Abständen angepasst werden. Auch in Bezug auf den Zinssatz werden Studenten bevorzugt behandelt.

In jedem Falle fällt die Zinsbelastung für den Kunden nur an, wenn er den Dresdner Dispositionskredit tatsächlich in Anspruch nimmt. Mit dem quartalsmäßigen Kontenabschluss werden diese Zinsen dem Girokonto belastet. Sollte der vereinbarte Kreditrahmen überschritten werden, wird ein bedeutend höherer Überziehungszins fällig, der auf den unzulässig in Anspruch genommenen Kreditbetrag vereinnahmt wird.

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