Jeder Kreditnehmer, der einen Kredit aufnimmt, sollte auch für den Fall abgesichert sein, dass während der Kreditlaufzeit Umstände eintreten könnten, die eine ordnungsgemäße Rückzahlung beeinflussen könnten. Das kann plötzliche Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers, ein Unfall oder auch längere Krankheit sein. Dazu bieten die Banken den Abschluss einer Restschuldversicherung an. Mit dieser können Zeiten gesichert werden, in denen es dem Kreditnehmer nicht leicht fallen würde, den Kredit allein zu tilgen.
Die Restschuldversicherung gibt es in verschiedenen Formen, mit der teuersten Variante kann sich der Kreditnehmer komplett gegen alle Unwägbarkeiten absichern, sie schließt Krankheit, Unfall, Tod und Arbeitslosigkeit ein. Wem als Kreditnehmer die komplette Variante für die Besicherung des Kredites zu teuer ist, der kann sich auch nur gegen den Fall des Ablebens oder nur gegen Krankheit oder Unfall absichern.
Insbesondere dann, wenn der Kredit im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie steht, ist diese Form der Absicherung jedem Kreditnehmer anzuraten. Allerdings verlangen viele Baufinanzierer auch den Abschluss einer Risikolebensversicherung, doch ist dann nur der Todesfall abgesichert.
Viele Banken müssen hier die Kunden zu ihrem Glück zwingen und vergeben oft ihren Kredit nur im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung, die die Kreditkosten nicht unerheblich verteuert. Doch dafür hat der Kreditnehmer ein Sicherheitspaket, dass ihn auch in schwierigen Zeiten ruhiger schlafen lassen wird.