Bei einem Avalkredit handelt es sich um einen Kredit, den das Kreditinstitut durch die Übernahme einer Bürgschaft bzw. der Zurverfügungstellung einer Garantie gewährt. Anders als bei gewöhnlichen Krediten werden bei einem Avalkredit keine finanziellen Mittel sondern nur die bankeigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung gestellt.

Man bezeichnet dies auch als Kreditleihe. Der Kreditnehmer kann ein Aval zur Sicherung seiner Verbindlichkeiten gegenüber einem anderen Geldgeber nutzen. Eine Möglichkeit von einem Avalkredit zu profitieren stellt das Mietaval dar, da der Mieter hier anstatt einer Mietkaution die Bürgschaft der Bank als Sicherheit hinterlegen kann. Auf diese Weise muss er dem Vermieter keine finanziellen Mittel überlassen.

Der Kreditnehmer zahlt lediglich eine Avalprovision und jährliche Zinsen. Das Kreditinstitut verpflichtet sich durch die Gewährung des Avalkredites für die Verbindlichkeiten, die der Kreditnehmer einem Dritten gegenüber hat, einzustehen. Man spricht hierbei auch von einer akzessorischen Bürgschaft, da sie von der Art und dem Umfang der verbürgten Forderung abhängt. Vermindert sich die Höhe der Verbindlichkeit, so verringert sich das Aval in gleichem Maße.

Für das Kreditinstitut ist ein Avalkredit eine Eventualverbindlichkeit solange der Hauptschuldner, d.h. der Kreditnehmer, seine Verpflichtungen erfüllt. Erst wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ist die Bank gezwungen zu handeln. Die Dauer der Laufzeit des Avals richtet sich nach dem Zweck der Bürgschaft.

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