Bei einem Blankokredit handelt es sich um eine Kreditvergabe, die ohne die Hinterlegung bewertbarer Sicherheiten bewilligt wird. Als nicht bewertbare Sicherheiten werden z.B. Bürgschaften, Lohn- und Gehaltsabtretungen oder eine Negativerklärung bezeichnet, da man in diesen Fällen die Werthaltigkeit der Sicherheiten nicht objektiv messen kann. Eine Negativerklärung wird im Rahmen der Immobilienfinanzierung eingesetzt, wobei sich der Kreditnehmer verpflichtet, dass zu finanzierende Objekt nicht anderweitig als Sicherheit grundpfandrechtlich zu belasten.
Bei einigen Kreditvergaben im standartisierten Privatkundengeschäft wird generell auf Sicherheiten verzichtet, da es sich um verhältnismäßig geringe Kreditbeträge handelt. Hierzu zählen üblicherweise Dispositionskredite auf Girokonten, Ratenkredite oder Kreditkartenlimite. Des weiteren werden Bauspardarlehen bis zu einem Kreditbetrag von 10.000€ als Blankokredite vergeben.
Bei umfangreicheren und vor allem längerfristigen Krediten verzichtet die Bank nur auf die Einforderung von Sicherheiten, wenn die Bonität des Kreditnehmers zweifellos als gut bezeichnet werden kann. Sollte sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers so sehr verschlechtern, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und ein Kreditverlust droht, kann die Bank den Kredit vorzeitig kündigen.
Auf Grund dieses ausserordentlichen Kündigungsrechtes stellt die Bank den Kredit vor dem Laufzeitende fällig, so dass der Kreditnehmer verpflichtet ist, den Kredit sofort zurück zuzahlen.