Für die Vergabe von Krediten werden vorzugsweise Antragsteller mit einer guten Bonität in Betracht gezogen, damit sich die Bank so weit wie möglich vor einem Verlust schützen kann. Unter der Bonität des Kreditnehmers versteht man die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Situation der Privatperson bzw. des Unternehmens. Sie gibt Auskunft in welchem Umfang der Kunde zahlungsfähig ist und einen gewährten Kredit ordnungsgemäß tilgen könnte.
Da die Bonität äußeren Einflüßen unterliegt und sich daher im Laufe der Zeit verändern kann, muss regelmäßig geprüft werden, inwieweit die Kreditwürdigkeit noch besteht. Auch bei Prolongationen oder Aufstockungen von bestehenden Krediten können daher Bestätigungen einer ausreichenden Bonität verlangt werden. Als Nachweis können Dokumente und Unterlagen dienen, die aufzeigen, dass ein gewisses Einkommen oder Vermögenswerte vorliegen. Üblicherweise werden hierfür die letzten Gehaltsabrechungen und eine Vermögensaufstellung vorgelegt. Geschäftskunden müssen dementsprechend die letzten Jahresbilanzen, Gewinn und Verlustrechnungen oder ähnliches einreichen.
Die Schufa Auskunft bzw. öffentliche Register wie z.B. das Handelsregister machen zusätzliche Angaben zur Bonität des Kreditnehmers. Die Bonität des Kunden kann z.B. durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, nicht getilgte Kredite oder sonstige negative Vorlastungen gemindert werden. In solchen Fällen nimmt die Bank in der Regel Abstand von einer Kreditvergabe.