Da die Vergabe von Krediten durch die geleisteten Einlagen anderer Kunden finanziert wird, muss die Bank sicherstellen, dass die vergebenen Kredite ein möglichst kleines oder gar kein Ausfallrisiko aufweisen.
Um dies zu gewährleisten wird vor der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit des Antragstellers geprüft. Hierzu fordert die Bank Nachweise über ein festes und unbefristetes Angestelltenverhältnis und einen regelmäßigen Gehaltseingang.
Eine Selbstauskunft des Antragstellers macht Angaben zu den laufenden Ausgaben des Kunden, bestehenden Verbindlichkeiten und vorhandenem Vermögen. Erweist sich der Antragsteller als kreditwürdig, bewilligt die Bank die Kreditvergabe. Wie bei Finanzprodukten üblich wird die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank in schriftlicher Form festgehalten.
Hierzu wird der Kreditvertrag erstellt, der den Mindestansprüchen genügen muss und beiden Vertragspartnern zur Verfügung stehen muss. Im Vertrag müssen die Höhe des Kredites und die allgemeinen Konditionen verzeichnet sein, d.h. der effetive Jahreszins und anfallende Gebühren. Darüber hinaus wird festgelegt, wie die Rückzahlung des Kredites erfolgen soll.
In den meisten Fällen leistet der Kreditnehmer monatliche Raten, die einen Zins- und einen Tilgungsanteil enthalten. Die Laufzeit des Kredites hängt von der Höhe des Kredites und der Raten ab. Oftmals können auch Sondertilgungen geleistet werden, so dass sich die Lauftzeit und die Zinsbelastung verringert. Widerspricht der Kreditnehmer nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, so ist der Kreditvertrag für beide Parteien verbindlich.