Viele der Neu- und Gebrauchtwagenbesitzer haben ihre Fahrzeuge mithilfe eines Kredites finanziert. Für die Autofinanzierung werden entweder Barkredite von den Banken oder die Angebote der speziellen Autobanken genutzt.

Wer sein Fahrzeug finanziert, kommt schnell in die Versuchung, ein Fahrzeug zu erwerben, dass für seine Einkommensverhältnisse viel zu groß ist, durch günstige Finanzierungsmodelle, wie zum Beispiel die Dreiwegefinanzierung, wird es heute dem Kunden leicht gemacht, ein Fahrzeug zu finanzieren, dass im Unterhalt viel zu teuer ist.

Besonders problematisch sind in diesem Zusammenhang die sogenannten Überfinanzierungen, die gerne bei Folgekäufen von den Händlern gerechnet werden. Das vorhandene Fahrzeug ist weniger Wert, als der darauf abzulösende Kredit, dann wird der Differenzbetrag in die neue Finanzierung eingerechnet und der Kunde nimmt einen Kredit auf, der den Wert des neuen Fahrzeugs von vornherein übersteigt. Läuft so eine Finanzierung sauber durch, muss das nicht zwangsläufig ein Problem darstellen. Wird aber mit einem solchen überfinanzierten Fahrzeug ein Unfall mit Totalschaden verursacht, kann schnell ein Problem entstehen. Wenn überhaupt, zahlt die Versicherung nur den Fahrzeugwert an den Versicherten. Damit kann dann der Autokredit nicht vollständig abgelöst werden. Um dies zu tun, muss der Kunde dann eventuell noch einen Barkredit aufnehmen, für etwas zahlen, was gar nicht mehr existiert oder den Differenzbetrag wieder in die neue Autofinanzierung einrechnen lassen.

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