Die Überlassung eines bestimmten Geldbetrages für einen begrenzten Zeitraum und zu fest vereinbarten Bedingungen bezeichnet man als Kredit. Bei dem Kreditnehmer kann es sich sowohl um eine Privatperson als auch um einen Unternehmenskunden handeln. Auf Kreditmittel wird in der Regel dann zurückgegriffen, wenn Anschaffungen oder Investitionen durch die regelmäßigen Einnahmen bzw. angesammeltes Vermögen nicht realisiert werden können.

Da die Bank nur durch die Spareinlagen anderer Kunden die Kreditvergaben finanzieren kann, ist es wichtig, dass vor der Bewilligung eines Kredites sichergestellt ist, dass nur Antragsteller mit ausreichender Bonität für die Vergabe eines Kredites in Frage kommen. Auf diese Weise soll die Zahl der ausfallenden Kredite minimiert werden.
Durch die Kreditwürdigkeitsprüfung überprüft die Bank den finanziellen Hintergrund des Kunden.
Wer ein geregeltes Einkommen nachweisen kann, und nicht durch negative Einträge in der Schufa oder öffentlichen Registern wie das Handeslregister aufgefallen ist, kann mit einer positiven Kreditentscheidung rechnen.

In den meisten Fällen erhält der Kreditnehmer das benötigte Kapital durch Gutschrift auf dem Girokonto und nur selten durch Barauszahlung. Als Grundlage der Kreditvergabe wird ein Vertrag zwischen der Bank und dem Kreditnehmer geschlossen, der die Pflichten beider Parteien zum Inhalt hat. Hierzu zählt z.B. die Art der Kredittilgung, wobei zwischen monatlichen Ratenzahlungen und einer endfälligen Rückzahlung entschieden werden kann.

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