Bei der Hypothek handelt es sich um eine Form des Grundpfandrechts, dass im Kreditgeschäft zur Sicherung eines Immobiliendarlehens genutzt wird. Hierzu wird die Hypothek zu Gunsten der kreditgebenden Bank im Grundbuch eingetragen und so die zu finanzierende Immobilie bzw. das Grundstück belastet. Wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt hat die Bank ein Verwertungsrecht und kann im Zuge der Zwangsvollstreckung das belastete Objekt veräußern um den Kredit zu tilgen.

Desweitern erstreckt sich die Forderung der Bank auf das Grundstückszubehör, Mietforderungen und Ansprüche aus wiederkehrenden Leistungen. Als dies bezeichnet man als dinglichen Anspruch. Die Hypothek weist einige Unterschiede zur Grundschuld auf, die ebenfalls zur Sicherung einer Immobilienfinanzierung herangezogen wird. In erster Line ist die Hypothek nicht wie die Grundschuld von der zugrunde liegenden Forderung losgelöst. Bei der Hypothek handelt es sich demnach um eine akzessorische Sicherheit, die von der bestehenden Kreditschuld abhängig ist.

Der Umfang und die Höhe der Hypothek variiert analog zum bestehenden Kredit und erhöht oder verringert sich je nach Höhe des Kredites. Ist der Immobilienkredit vollständig abbezahlt erlöscht somit auch die Hypothek und die Bank verliert das Verwertungsrecht und das Objekt ist nicht länger belastet.

Comments are closed.