Bei Kleinkrediten handelt es sich um verhältnismäßig niedrige Kreditbeträge, die Privatkunden unter bestimmten Bedingungen für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung stehen.

Die exakten Betragsgrenzen von Kleinkrediten können nicht genau definiert werden, da hier je nach Kreditinstitut Unterschiede bestehen. Meistens sind Kredite zwischen 1.000€ und 50.000€ gemeint. Bei einem Kleinkredit kann der Kreditnehmer frei entscheiden, wofür er die finanziellen Mittel verwendet, da keine Verwendungsbestimmungen bestehen.

Um die Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit des Antragstellers feststellen zu können, muss die Bank vor der Vergabe des Kredites gewisse Unterlagen prüfen. In jedem Falle muss es sich bei dem Kunden um eine volljährige und voll geschäftsfähige Person handeln. Wenn kein unbefristetes Arbeitsverhältnis und ein entsprechendes Einkommen nachgewiesen werden kann, muss der Antragsteller zur Bestätigung seiner Kreditwürdigkeit über ein gewisses Vermögen verfügen. Hierdurch ist der Kleinkredit gesichert und die Bank ist vor einem Verlust geschützt.

Desweiteren holt die Bank personenbezogene Informationen bei der Schufa ein, um zu prüfen, ob der Kunde in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist. Sollte dies nicht der Fall sein und spricht auch sonst nichts gegen die Kreditwürdigkeit des Antragstellers kann die Kreditvergabe bewilligt werden.

Der Kleinkredit wird entweder durch Barauszahlung oder durch Überweisung auf ein inländisches Konto zur Verfügung gestellt. Der Kreditnehmer begleicht durch monatliche Raten seine Kredit- und Zinsschuld.

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