Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung des Antragstellers bedienen sich Kreditinstitute sogenannten Scoringssystemen. Hierbei handelt es sich um mathematisch-statistische Anlaysen zur objektiven Bewertung der Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers. Dieses computergestützte Programm, dass jedes Kreditinstitut in einer individuellen Ausführung nutzt, erleichtert den Ablauf des Kreditbearbeitung.
Das Scoringsystem beruft sich auf personenbezogene Daten des Antragstellers und vergleicht sie mit historischen Werten und bankspezifischen Erfahrungen. Bei den Kundendaten kann es sich z.B. um Angaben zum Wohnort, dem Alter, dem Geschlecht, dem Beruf oder dem Anlagevermögen handeln. Das Ergebnis des Kreditscorings liegt in Form einer Bonitätskennzahl vor und spiegelt das Risiko eines Verlustes für die Bank wieder. Die Skala zur Bewertung der Ausfallwarscheinlichkeit des Kredites reicht hierbei von nicht oder kaum risikoauffällig über risikobehaftet bis uneinbringlich.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass das Ergebnis nicht absolut ist sondern durch einige Faktoren verzerrt werden kann. Beispielsweise kann die Erfahrung der Bank gezeigt haben, dass Kreditnehmer einer bestimmten Altergruppe zu rückständigen Ratenzahlungen neigen. Sollte der Kreditnehmer auf Grund seines Alters in diese Personengruppe fallen verschlechtert sich demnach ohne sein Verschulden sein Scoringergebnis. Aus diesem Grund benutzt die Bank das Kreditscoring nur als Hilfe bei der Entscheidung und nicht als maßgebliche Grundlage der Kreditvergabe.