Bevor eine Bank oder ein Kreditinstitut einen beantragten Kredit genehmigt, prüft sie auf unterschiedliche Art und Weise die Kreditwürdigkeit, die sogenannte Bonität des Antragstellers. Nur bei ausreichender Kreditwürdigkeit wird der Kredit ohne zusätzliche Sicherheiten gewährt.
Ein wichtiges Kriterium bei der Kreditwürdigkeit ist die Schufa. Jeder Kreditantragsteller muss deshalb seine Einwilligung zur Einholung der Schufa geben. Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und speichert Daten über mehr als 50 Millionen Deutsche zu deren Zahlungsverhalten.

Kreditinstitute, die mit Kreditnehmern negative Erfahrungen machen und aus diesem Grund Kredite oder Konten und Ähnliches kündigen, geben diese Meldung ebenfalls an die Schufa weiter.
Das schlägt sich dann in der Kreditwürdigkeit nieder. Weitere bonitätsbeeinflussende Faktoren sind aber auch die Wohnanschrift oder der häufige Wohnungswechsel sowie Alter und Geschlecht des Antragstellers.
Spricht laut Schufa nichts gegen die Kreditvergabe an einen Kunden, finden bankintern weitere Bonitätsprüfungen statt. So wird beispielsweise die Höhe des Einkommens, der Arbeitgeber an sich und die Dauer des Arbeitsverhältnisses zur Prüfung herangezogen.

Ist das Einkommen eines Antragstellers zu gering oder ist er beispielsweise erst kurz beim Arbeitgeber und kann keine Festanstellung nachweisen, wird die Bank den Kredit zusätzlich absichern wollen, indem sie einen solventen Bürgen verlangt. Dieser muss im Ernstfall tatsächlich für die Raten des Kreditnehmers aufkommen.

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