Eine günstige Möglichkeit, einen Kredit zu erhalten, ist die Nachfrage beim Arbeitgeber. Ein von ihm gewährtes Darlehen ist in der Regel billiger als ein auf dem freien Markt erhältlicher Kredit , da sich die meisten Betriebe am Zinssatz für Hypothekenpfandbriefe orientieren.
Der günstige Zinssatz ist als geldwerter Vorteil zu versteuern, sofern der Arbeitnehmer Vergünstigungen für mehr als 44 Euro im Monat erhält. Dabei gilt der Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Zins und 96 % des Durchschnittszinssatzes laut Veröffentlichung der Bundesbank als Bemessungsgrundlage für den erzielten geldwerten Vorteil.
Durch die Inanspruchnahme eines Darlehens vom Arbeitgeber bindet sich der Mitarbeiter für die Vertragslaufzeit an das Unternehmen, da er bei einem von ihm verschuldeten Ausscheiden oder einer durch ihn erfolgten Kündigung das Restdarlehen sofort zurückzahlen muss. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für größere Darlehen, die für den Erwerb oder Bau einer Immobilie gewährt wurden.
In den meisten größeren Betrieben ist die Vergabe von Mitarbeiterdarlehen durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Sie bestimmt, welcher Personenkreis Anspruch auf ein derartiges Darlehen hat und welche Rückzahlungsmodalitäten zu beachten sind. Bei der Gewährung oder Ablehnung von Vergünstigungen darf keine Willkür herrschen; gerade bei einer freiwilligen Betriebsvereinbarung wie der über Darlehen an Mitarbeiter sind Einschränkungen wie eine Mindest-Betriebszugehörigkeit oder auch die Gewährung des Darlehens nur an Mitarbeiter, die eine bestimmte Einkommenshöhe erreichen, durchaus erlaubt. In den meisten Fällen regt der Arbeitgeber die Rückzahlung durch die Verrechnung mit dem Lohn als für beide Seiten einfache Verfahrensweise an.
Die Höhe eines Darlehens wird in den meisten Betirebsvereinbarungen begrenzt. Wenn betriebliche Gründe die Beschränkung der insgesamt während eines Jahres gewährten Darlehenshöhe erforderlich machen, ist dagegen nichts einzuwenden, auch wenn dies dazu führen kann, dass Anträge abgelehnt werden müssen, weil sie spät im Geschäftsjahr gestellt wurden.