Kreditinstitute stellen Privatkunden unter bestimmten Bedingungen Kredite zur Verfügung. Die grundlegende Vorraussetzung für die Vergabe finanzieller Mittel ist die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Hierunter versteht man die Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person sowie eine gewisse Bonität.
Da die Gelder, die Banken als Kredite vergeben, aus den Einlagen anderer Kunden gespeist werden ist die Feststellung der Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers wichtig um einen Kreditausfall zu vermeiden. Für die Bestätigung der Bonität werden deshalb Einkommensnachweise verlangt. Seriöse Banken fordern ausserdem einen aktuellen Schufa Auszug an, um das bisherige Kreditverhalten des Kunden beurteilen zu können. Mit Hilfe von bankeigenen computergestützten Programmen wird zusätzlich die Warscheinlichkeit für den Ausfall eines Kreditengagements ermittelt. Das Ergebnis wird in einer Kennzahl dargestellt. Bei einem postiven Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung wird die Kreditvergabe bewilligt.
Die Art des Privatkredites hängt in erster Linie von dem Bedarf des Kreditnehmers und dem Einsatz der finanziellen Mittel ab. Für einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf werden Dispositionskredite auf Girokonten eingerichtet. Mittel- bis langfristige Finanzierungen werden mit Ratenkrediten realisiert. In den meisten Fällen kann der Kreditnehmer in Bezug auf die Verwendung der Kreditmittel frei entscheiden. Lediglich Immobilienfinanzierungen sind zweckgebundene Kredite, die ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen. Um dies zu prüfen verlangt die Bank objektbezogenen Unterlagen wie den Kaufvertrag.