Studenten haben die Möglichkeit neben öffentlichen Fördermitten Kredite bei Banken zu erhalten. Da Studenten in der Regel gar kein oder nur ein geringes unregelmäßiges Einkommen vorweisen können, unterliegt die Handhabung eines Studentenkredites besonderen Bedingungen.

Als erstes muss der Antragsteller nachweisen, dass er tatsächlich ein Student ist und angeben wie lange das Studium vorraussichtlich noch dauert. Eine Rolle spielen auch eventuelle Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums.

Auf Grundlage dieser Informationen wird der benötigte Kreditbedarf ermittelt. Um die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen wird in jedem Falle die Schufa befragt. Sofern in der Vergangenheit keine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde und keine sonstigen negativen Merkmale vorliegen, kann der Studentenkredit bewilligt werden.

Anders als bei gewöhnlichen Krediten setzt die Rückzahlung des Studentenkredites nicht unmittelbar nach der Zurverfügungstellung ein. Der Kreditnehmer ist erst nach Vollendung des Studiums verpflichtet mit der Zahlung von Rückzahlungsraten zu beginnen. Zur Sicherung des Kredites kann entweder eine Restschuldversicherung abgeschlossen oder ein Bürge herangezogen werden. Die Restschuldversicherung bedeutet für den Kreditnehmer zwar zusätzliche Kosten, aber sie leistet bei Zahlungsunfähigkeit und tilgt die Kreditschuld.

Im Todesfalle des Studenten werden die Hinterbliebenen nicht mit dem Kredit belastet. Durch die Verpflichtung eines Bürgen wird der Kredit ebenfalls bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers abbezahlt. Allerdings kann es schwierig sein eine Person zu finden, die bei Ausfall der Raten die Haftung übernimmt.


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