Kredite, die Banken an Privatkunden vergeben, können in unterschiedlicher Weise getilgt werden.
Bei einem endfälligen Darlehen verpflichtet sich der Kreditnehmer während der Laufzeit Zinszahlungen zu leisten. Für die Dauer der Zinsfestschreibung, die zwischen 1 und 25 Jahren betragen kann, wird eine Zinsvariante verbindlich vereinbart. Hierbei steht ein fester Zins und ein variabler Zins zur Auswahl. Um beim variablen Zinssatz eine gewisse Zinsobergrenze nicht zu überschreiten wird ein sogenannter Cap festgelegt, der die Zinssteigerungen für den Kunden begrenzt.
In den meisten Fällen ist neben den Zinskonditionen das Recht auf Sondertilgungen gegeben. Während der Kreditlaufzeit hat der Kunde jeweils zum Ende der Zinsfestschreibung die Möglichkeit eine andere Zinsvariante zu wählen, den Kredit abzulösen oder komplett zurück zu zahlen. Anstatt die laufenden Tilgungen zu leisten zahlt der Kreditnehmer beim endfälligen Darlehen in ein Tilgungsintstrument ein.Dies kann eine Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag sein. Um sicherzustellen, dass der Kreditnehmer den Tilgungsersatzleistungen nachkommt wird das Tilgungsinstrument zu Gunsten der Bank verpfändet. Die Bank informiert die Versicherungsgesellschaft bzw. die Bausparkasse über die Abtretung, so dass diese sich verpflichtet die Bank bei rückständigen Beitragszahlungen zu informieren. Ausserdem darf sie die Kündigung des Tilgungsinstrumentes ohne die Zustimmung der Bank nicht annehmen. Sollte der Kreditnehmer den Tilgungsersatzleistungen nicht nachkommen leitet die Bank ein Mahnverfahren ein.