In erster Linie dient das Vorausdarlehen dem Kreditnehmer zur Verfügung über liquide Mittel sowie zur Überbrückung eines gewissen Zeitraumes bis eine avisierte Zahlung eintritt.

Als Bestandteil des normierten Kreditgeschäftes für private Kunden gewährleistet das Vorausdarlehen eine schnelle und kostensparende Abwicklung, was dem Kunden in Form attraktiver Konditionen zu Gute kommt. Desweiteren bietet das Vorausdarlehen einige Vorteile gegenüber anderen Finanzierungsmöglichkeiten. Da es sich um ein endfälliges Darlehen handelt fällt für den Kreditnehmer eine verhältnismäßig geringe monatliche Belastung an. Anstatt einer Rate mit Tilgungs- und Zinsanteil leistet er nur die Zinszahlungen. Die fällige Zahlung, die die Bank in Form des Vorausdarlehens vorfinanziert, kann z.B. aus einer fälligen Lebens- oder Rentenversicherung bzw. eines Bausparvertrages stammen.

Durch das Vorausdarlehen hat der Kunde die Möglichkeit bereits vor dem tatsächlichen Zahlungseingang über die benötigten liquiden Mittel zu verfügen. Hierbei korrespondiert die Höhe des gewährten Vorausdarlehens mit der Höhe der fälligen Zahlung und übersteigt diese in der Regel nicht.

Das Vertragsende des Vorausdarlehens richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Lebens- oder Rentenversicherung bzw. des Bausparvertrages. Wie bei endfälligen Darlehen üblich dient die fällige Vermögensanlage demnach zur Rückzahlung des Vorausdarlehens. Zur Sicherung der Rückzahlung des Darlehens wird die Geldanlage aus der die fällige Zahlung bezogen werden soll zu Gunsten der Bank verpfändet.

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