Menschen, die ihr Wunschobjekt gefunden haben, wollen dies in aller Regel sofort finanzieren. Wer noch keinen Bausparvertrag abgeschlossen und diesen bespart hat, kann ein zinsgünstiges Bauspardarlehen hierfür in der Regel nicht nutzen.
Dies ist jedoch mit Hilfe eines Vorausdarlehens möglich. Dieses wird vergeben, wenn ein Bausparvertrag abgeschlossen, aber noch nicht bespart wurde.
Das Vorausdarlehen ist immer ein tilgungsfreies Darlehen, welches am Ende der Laufzeit durch die Zuteilung des Bausparvertrages abgelöst wird. Gleichzeitig müssen natürlich Sparleistungen auf den Bausparvertrag erfolgen, und zwar in Höhe der Mindestsparsumme, die sich je nach Bausparsumme richtet. So soll gewährleistet werden, dass der Bausparvertrag innerhalb einer Frist von 7-10 Jahren zuteilungsreif wird und genutzt werden kann.
Zur Absicherung des Vorausdarlehens vereinbaren die Banken immer auch die Abtretung des Bausparvertrages. Dieser wird dann nach Zuteilung nicht direkt an den Kunden ausgezahlt, sondern an die Bank überwiesen und dort zur Rückführung des Darlehens genutzt.
Für die Vorausdarlehen werden marktgerechte Zinssätze genutzt. Diese unterscheiden sich jedoch von Bank zu Bank, so dass Vergleiche notwendig sind.
Nachdem das Vorausdarlehen durch den Bausparvertrag abgelöst wurde, hat der Kunde nur noch das Bauspardarlehen, welches dann mit einer monatlichen Tilgungsrate zurückgezahlt wird. Somit sinkt die Belastung in der Regel nach Zuteilung.
Sofern bereits ein Bausparvertrag besteht, dieser auch schon angespart, aber noch nicht zuteilungsreif ist, wird für diesen geringen Zeitraum ein Zwischendarlehen herausgegeben, die Funktionsweise ist analog dem Vorausdarlehen.