Bauspardarlehen sind Darlehen, die in Verbindung mit einem Bausparvertrag vergeben werden. Solche Bausparverträge dienen in erster Linie dazu, vielen Menschen die Möglichkeit zu geben, eigenes Wohneigentum zu schaffen. Daher sind Bauspardarlehen in jedem Fall zweckgebunden, denn sie müssen wohnwirtschaftlich verwendet werden.
Bauspardarlehen dürfen somit nur für den Kauf oder den Bau einer privat genutzten Eigentumswohnung oder eines eigenen Hauses genutzt werden, weiterhin besteht die Möglichkeit, mit diesen Darlehen Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen am eigenen Haus zu finanzieren. Vermietete Objekte werden von den Bausparkassen in der Regel nicht finanziert, in Einzelfällen wird lediglich die Finanzierung von Gebäude mit einer Mehrfachnutzung übernommen.
Doch Bauspardarlehen sind nicht nur für Eigentümer einer Wohnimmobilie interessant, denn sie können auch von Mietern genutzt werden. Dies ist zum Beispiel möglich, in dem mit Hilfe des Bauspardarlehens eine neue Fußbodenheizung oder eine neue Einbauküche eingebaut wird. Auch der Austausch von Fußbodenbelegen ist hiermit finanzierbar.
Wofür ein Bausparvertrag verwendet wurde, müssen die Darlehensnehmer der Bausparkasse später mitteilen und nachweisen. Hierzu können zum Beispiel Handwerkerrechnungen oder Kaufbelege eingereicht werden, sofern eine Umschuldung vorgenommen wurde, ist die Bestätigung der vormals finanzierenden Bank ausreichend.
Der Bausparberater wird seine Kunden aber über den Umfang der einzureichenden Unterlagen informieren und ggf. der Bausparkasse die wohnwirtschaftliche Verwendung bestätigen.