Der Ratenkredit stellt nach wie vor eine beliebte Form der Kreditaufnahme dar und wird Geschäftskunden und Privatkunden gleichermaßen angeboten. Wie die Bezeichnung des Kredites zu erkennen gibt, erfolgt die Tilgung der Kreditschuld in monatlichen Raten. Auch die Zinsschuld wird hierdurch beglichen.
Die Höhe der Kreditmittel ergibt sich aus dem Bedarf des Kreditnehmers und dem Einsatz der finanziellen Mittel, wobei die geltenden Betragsgrenzen des Ratenkredites von Bank zu Bank verschieden sind. In den meisten Fällen werden Kredite zur freien Verwendung bewilligt, so dass der Kreditnehmer selbst entscheiden kann wozu er den Kredit nutzt. Geschäftskunden nehmen üblicherweise einen Ratenkredit zur Tätigung diverser Investitionen oder für die Begleichung betrieblicher Kosten auf.
Um die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers zu prüfen nimmt die Bank Einsicht in Unterlagen, die Auskunft über die allgemeine finanzielle Lage der Privatperson bzw. des Unternehmen geben. Hierzu werden Einkommensnachweise, eine Schufa Auskunft bzw. Jahresbilanzen und Auszüge aus öffentlichen Registern hinzugezogen. Ausserdem ermittelt ein bankeigenes Ratingsystem die prozentuale Warscheinlichkeit für den Ausfall des Kredites. Je nachdem was die Kreditwürdigkeitsprüfung ergibt kann die Vergabe des Ratenkredites bewilligt werden oder nicht. Zur zusätzlichen Absicherung des Kredites kann ein Bürge bestimmt werden oder Guthaben verpfändet werden.