Der Ratenkredit kann von Privat- und Geschäftskunden gleichermassen in Anspruch genommen werden. Für private Kunden dient er in erster Linie der Anschaffung diverser Waren und Dienstleistungen und der Erfüllung persönlicher Bedürfnisse.
Deshalb wird er für diese Zielgruppe auch als Kleinkredit oder Konsumentenkredit bezeichnet. Geschäftskunden nehmen Ratenkredite auf um beispielsweise Investitionen zu tätigen oder Betriebsmittel zu finanzieren. Die Bank stellt dem Kreditnehmer den Ratenkredit entweder durch Gutschrift auf dem Girokonto oder durch Barauszahlung in einer Summe zur Verfügung.
Hierbei richtet sich die Höhe des Kredites nach der Verwendung der finanziellen Mittel. In der Regel kann der Kreditnehmer frei entscheiden, wie er den Ratenkredit einsetzt. Lediglich bei Kfz- und Baufinanzierungen gibt die Bank den Verwendungszweck vor. Ratenkredite zählen zu den normierten Kreditgeschäften einer Bank, d.h. dass bereits institutseigene Standards in Bezug auf Höchstgrenzen des Kredites, Laufzeiten und die allgemeinen Konditionen vorliegen.
Dies erleichtert die Bearbeitung und Verwaltung des Ratenkredites. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme des Kredites auf den Kunden zukommen, werden zusammen mit den monatlichen Raten beglichen. Die Raten beinhalten auch einen Tilgungs- und einen Zinsanteil, mit denen die Kredit- und Zinsschuld beglichen wird. Bei dem Zins kann es sich entweder um einen festen oder um einen variablen Prozentsatz handeln, der in regelmäßigen Abständen neu festgesetzt wird.
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