Einige Reisebüros bieten dem Kunden die Finanzierung einer bei ihnen gebuchten Reise an. Daneben besteht die Möglichkeit, einen normalen Ratenkredit für die Bezahlung des Urlaubs zu verwenden.
Ein häufig zitierter Grundsatz der verantwortungsvollen Finanzplanung im privaten Haushalt lautet jedoch, dass die Laufzeit eines Kredits die Lebensdauer des damit finanzierten Gutes nicht überschreiten soll, was bei einer Reise immer der Fall ist.
In bestimmten Fällen lässt sich definieren, dass nicht die Reise, sondern ein mit ihr in Zusammenhang stehendes Ereignis als Maßstab für die Laufzeit des Kreditvertrages gewertet werden kann.
Damit lässt sich die Finanzierung einer Hochzeitsreise mittels eines Kredites ebenso rechtfertigen wie die Bezahlung einer Sprach- oder Bildungsreise in über mehrere Jahre laufenden Raten. Ebenso ist die Reise eines Sprachstudenten in ein Land, in welchem die von ihm studierte Sprache gesprochen wird, ebenso kreditfähig wie die Fahrt eines Theologiestudenten nach Israel.
Derartige Reisen mittels eines Kredites zu finanzieren ist ohne weiteres akzeptabel, zumal der damit verbundene Erfahrungszuwachs über einen langen Zeitraum beruflich genutzt werden kann. Bei der Hochzeitsreise besteht die Erwartung, dass die Ehe lange über den Rückzahlungszeitraum des Kredites Bestand hat.
Eine bloße Erholungsurlaub über einen Kredit zu finanzieren, ist hingegen schon bedenklicher. Die Nachwirkung nach einer Reise hält nur kurze Zeit an, auch wenn ihr Erholungwsert recht hoch sein mag. Dieser lässt sich häufig auch ohne Wegfahren erzielen.
Dennoch sind Kredite für Reisen nicht grundsätzlich abzulehnen, wenn einige Grundregeln beachtet werden. Dabei ist besonders wichtig, dass der vergangene Urlaub vollständig bezahlt ist, ehe der sich daran anschließende geplant wird. Diesem kommt das Finanzierungsmodell der meisten im Reisebüro erhältlichen Kredite entgegen, bei denen bevorzugt Laufzeiten zwischen sechs und zwölf Monaten angeboten werden.