Kein Kredit trotz Restschuldbefreiung
Schuldner, die in dem Glauben sind, dass nach einem erfolgreich durchgeführten Insolvenzverfahren, das mit einer Befreiung von der Restschuld endete, alles bonitätsmäßig wieder in Ordnung ist, unterliegen einem Irrtum. Kein Kredit nach Restschuldbefreiung – das haben viele Verbraucher schon erlebt. Auch wenn die Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist die Kreditwürdigkeit noch lange nicht wieder hergestellt.
Warum kein Kredit trotz Restschuldbefreiung genehmigt wird
Nach erfolgter Restschuldbefreiung vermerkt die Schufa die Daten dazu zu der Person und speichert diese drei Jahre. Geht nun jemand zur Bank, um Kredit zu beantragen, wird die Schufa eingeholt und die Information weitergegeben. Mit Kreditnehmern, die bereits ein Insolvenzverfahren hinter sich gebracht haben, denen die Restschuldbefreiung nach sechsjähriger Wohlverhaltensphase erteilt wurde, möchten Banken verständlicherweise keine Geschäftsverbindung eingehen. Die früheren Gläubiger haben ihr Geld nicht wiederbekommen und das ist für einen neuen Kreditgeber genügend Grund, jegliche Geschäftsverbindung abzulehnen. Die wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner sind in solchen Fällen eindeutig höher zu bewerten als die des Verbrauchers.
Neben der Speicherung der Daten zur Restschuldbefreiung wird auch der Scorewert des betreffenden herabgesetzt. Die Wahrscheinlichkeit, dass derjenige aus der Erfahrung klug geworden ist und beim nächsten Mal seine Schulden pünktlich und vollständig zurückzahlt, wird als eher gering eingeschätzt. In der Folge gibt es keinen Kredit trotz Restschuldbefreiung und auch nirgendwo ein Interesse das zu ändern.
Ehemalige Schuldner, die sich darüber wundern oder beschweren, verkennen ihre Situation. Wer es bis zur privaten Insolvenz kommen lässt, hat seine Kreditwürdigkeit über gut zehn Jahre verspielt. Besser ist es immer, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Wer verantwortungsvoll mit seinen Finanzen umgeht, mit dem Geld aushaltet und nicht über die Verhältnisse lebt, der wird in diese unangenehme Situation nicht kommen.
Es ist durchaus anerkennenswert, dass es in Deutschland nach der Schuldrechtsreform die Möglichkeit überhaupt gibt, dass sich Schuldner von der Restschuld befreien lassen und somit noch einmal von vorn anfangen können. Aber doch bitte nicht nach demselben Strickmuster.
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