Wenn sich Verbraucher überschuldet haben und ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, gibt es für die Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, um dennoch an ihr Geld zu kommen. Zu diesen Maßnahmen gehört etwa die Lohnpfändung, die auch in der Schufa als Negativmerkmal vermerkt wird. Doch viele Verbraucher stehen vor der Situation, dass sie trotz der laufenden Pfändung Geld brauchen. Beispielsweise, weil das Auto repariert werden muss oder eine wichtige Anschaffung im Haushalt ansteht. Doch weil sowohl ein negativer Schufa-Eintrag als auch eine Lohnpfändung für Geldinstitute als Alarmsignal gilt, ist ein Darlehen bei der Hausbank meist nicht möglich.

Kleine Kredite sind trotzdem möglich

Verbraucher, die sich in dieser Situation befinden, haben aber dennoch die Möglichkeit, ein Darlehen zu bekommen. Möglich machen das Kreditvermittler, die ihren Service im Internet anbieten. Für ein Darlehen beim Kreditvermittler ist es in den meisten Fällen nicht notwendig, die von Banken geforderten Bonitätsnachweise zu erbringen. Die Geldgeber sitzen größtenteils im europäischen Ausland, etwa in Luxemburg oder in der Schweiz. Weil auf diesem Weg üblicherweise nur geringe Darlehen bis zu einem Betrag von 3.500 Euro erhältlich sind, wird auf eine Auskunft aus einer Schuldner-Auskunftei üblicherweise verzichtet. Mehr dazu auf der Webseite von kleinkreditsofort.net.

Die Antragstellung: schnell und unkompliziert

Verbraucher, die trotz einer Pfändung einen Kredit benötigen, können diesen über das Internet schnell und unkompliziert beantragen. Sie müssen lediglich die entsprechenden Formulare online ausfüllen und im Kreditrechner die gewünschte Summe eingeben und anschließend die Daten abschicken. Bei einigen Portalen erhalten die Interessenten die Zu- oder Absage sogar schon innerhalb weniger Minuten. Die entsprechende Nachricht erhalten sie per E-Mail.

Sobald der Kredit bewilligt wurde, werden die notwendigen Unterlagen anschließend per Post verschickt. Weil die jeweiligen Angaben aus dem Online-Formular übernommen werden können, reicht im Grunde eine Unterschrift und gegebenenfalls Kopien der benötigten Unterlagen.

Sobald diese samt dem unterschriebenen Vertrag beim Geldinstitut eingegangen sind, wird der Darlehensbetrag überwiesen. Im Folgemonat beginnt anschließend die ratenweise Rückzahlung.

Wichtig: korrekte Angaben

Die Antragsteller sind dazu verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu machen. Beispielsweise dürfen sie Pfändungen nicht verschweigen. Andernfalls droht im schlimmsten Fall – nämlich wenn es zu einem Zahlungsausfall kommt – sogar eine Strafanzeige.